Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Dorfkern, Areal Post / Testuz
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans "Dorfkern, Areal Post / Testuz" (Parzellen Nrn. 12, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 32, 33, 34, 35, 41 und 727) gemäss § 24 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen liegen während der Auflagefrist auch in gedruckter Form in der Gemeindeverwaltung Arni auf und können zu den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Öffentliche Auflage vom 4. Mai 2026 bis 2. Juni 2026
Verbindliche Unterlagen:
Wegleitende Unterlagen:
- SNP-A Richtprojekt Situation [pdf, 619 KB]
- SNP-A Richtprojekt Situation UG [pdf, 448 KB]
- SNP-A Richtprojekt Schnitt 01 und 02 [pdf, 124 KB]
- SNP-A Richtprojekt Schnitt 03 und 04 [pdf, 184 KB]
- SNP-A Richtprojekt Situation Axometrie [pdf, 645 KB]
- SNP-A Richtprojekt Umgebung [pdf, 686 KB]
Orientierende Unterlagen:
- SNP-A Planungsbericht [pdf, 4.7 MB]
- SNP-A Abschliessender Vorprüfungsbericht [pdf, 198 KB]
- SNP-A Resultate frühere Vorprüfung [pdf, 184 KB]
- SNP-A Übersicht Mitwirkungseingaben [pdf, 240 KB]
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist bis zum 2. Juni 2026 Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendung zu erheben. Die Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).