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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Dorfkern, Areal Post / Testuz

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans "Dorfkern, Areal Post / Testuz" (Parzellen Nrn. 12, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 32, 33, 34, 35, 41 und 727) gemäss § 24 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen liegen während der Auflagefrist auch in gedruckter Form in der Gemeindeverwaltung Arni auf und können zu den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentliche Auflage vom 4. Mai 2026 bis 2. Juni 2026

Verbindliche Unterlagen:

Wegleitende Unterlagen:

Orientierende Unterlagen:

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist bis zum 2. Juni 2026 Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendung zu erheben. Die Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).