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Gemeindeversammlung

Einwohnergemeindeversammlung 17. Juni 2026

Hier finden Sie die Traktandenliste sowie die in der Broschüre erwähnten Unterlagen mit einem Kurzbeschrieb, welche an der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 behandelt werden.

Traktandenliste

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025 des Gemeinderats
  3. Ergänzung Baurechtsvertrag für Drittnutzung aufgrund Überweisungsantrag Stiftung Biberbau vom Sommer 2025
  4. Kreditabrechnung Verpflichtungskredit "Erweiterung Feuerwehrlokal"
  5. Kreditabrechnung Verpflichtungskredit "Projektierung Ersatzneubau Gemeindescheune/Anpassung Gestaltungsplan Dorfkern Arni"
  6. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Arni
  7. Verschiedenes und Umfrage

Traktandum 2: Rechenschaftsbericht 2025 des Gemeinderats

Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderats für das Jahr 2025 kann nachfolgend abgerufen werden. Sollten Sie den Rechenschaftsbericht in Papierform wünschen, kann dieser bei der Gemeindekanzlei angefordert werden. 

Traktandum 3: Ergänzung Baurechtsvertrag für Drittnutzung aufgrund Überweisungsantrag Stiftung Biberbau vom Sommer 2025

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 stellte der Präsident der Stiftung Biberbau, Daniel Walter, einen Überweisungsantrag für die Drittnutzung. Der Überweisungsantrag wurde mit 69 Ja-Stimmen angenommen, weshalb das ausgearbeitete Traktandum nun zur Abstimmung unterbreitet wird. Das Konzept Drittnutzung der Stiftung Biberbau sieht vor, die Räumlichkeiten zur Sicherstellung des Stiftungszwecks unter Berücksichtigung der folgenden Priorisierung an dritte Nutzer freizugeben: 

1. Ortsansässige Vereine (Sitz in Arni) 
2. Ortsansässige Organisationen und/oder Personen ohne kommerziellen Zweck 

Eine Vergabe an auswärtige Vereine, Organisationen und Personen wird nicht angestrebt und erfolgt nur in Ausnahmefällen und nach Absprache zwischen der Stiftung Biberbau und der Gemeinde Arni. Unter "ohne kommerziellen Zweck" versteht sich in diesem Fall keine Gewinnerzielung (nur Kostendeckung) und keine Deckung des Lebensunterhalts (nur Hobby, keine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit). 

Die zur Abstimmung gelangende Ergänzung zum Baurechtsvertrag kann während der öffentlichen Auflage in vollständiger Fassung ebenfalls bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Traktandum 6: Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Arni

Die Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss beziehungsweise einer Einlage in die Vorfinanzierung für das Schulhaus Stalden in der Höhe von CHF 638’187.60 ab. Im Budget wurde mit einer Einlage von CHF 110’310.00 gerechnet. Entsprechend wird gegenüber dem geplanten Wert ein um rund CHF 528’000.00 besseres Ergebnis ausgewiesen. Der Stand der Vorfinanzierung für das Schulhaus beläuft sich nach der erneuten Einlage per Jahresende auf CHF 1'725'650.72.

Das positive Rechnungsergebnis lässt sich insbesondere damit begründen, dass bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Quellen- und den Grundstückgewinnsteuern ein Mehrertrag gegenüber dem Budget und der Vorjahresrechnung erzielt werden konnte. Zudem fällt der Gesamtnettoaufwand ohne die Funktion "Finanzen und Steuern" und die Einlage in die Vorfinanzierung um rund CHF 26’000.00 tiefer aus.

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 209’825.75. Demgegenüber steht eine Selbstfinanzierung von CHF 1'066’763.56. Entsprechend resultiert ein Finanzierungsüberschuss von CHF 856'937.81. Im Budget wurde mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 460'890.00 gerechnet. 

Die detaillierte Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Arni kann während der Aktenauflage bei der Abteilung Finanzen bezogen werden.