Öffentliche Auflage Reglement Videoüberwachung
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 7. April 2026, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f Gemeindegesetz i.V.m. § 11 VIDAG, das Reglement Videoüberwachung der Gemeinde Arni erlassen.
Das neue Reglement zur Videoüberwachung wird im Sinne von § 105 Abs. 1 Gemeindegesetz i.V.m § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz während 30 Tagen, vom 18. Mai bis 16. Juni 2026, bei der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt und ist nachfolgend einsehbar:
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates bzw. gegen das Reglement kann während der Auflagefrist Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Reglement kann nach dessen Genehmigung auf der Website der Gemeinde Arni abgerufen oder am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden.