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An- und Abmeldungen, Adressänderung

Anmeldung (Zuzug)

Wir bitten Sie, sich innerhalb der Meldepflicht von 14 Tagen bei der Abteilung Einwohnerdienste persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

SchweizerInnen

  • Heimatschein (sofern vorhanden)
  • Identitätskarte oder Pass
  • Krankenkassennachweis (Versicherungspolice oder Krankenkassenkarte)
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Miet-/Kaufvertrag oder Wohnbestätigung Eigentümer

AusländerInnen

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung (sofern vorhanden)
  • Krankenkassennachweis (Versicherungspolice oder Krankenkassenkarte)
  • Miet-/Kaufvertrag oder Wohnbestätigung Eigentümer

Neu ist auch die elektronische Anmeldung möglich: eUmzugAG

Abmeldung (Wegzug)

Wir bitten Sie, sich innerhalb der Meldepflicht von 14 Tagen bei der Abteilung Einwohnerdienste persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

SchweizerInnen

  • Meldebestätigung
  • Identitätsnachweis (wenn Meldebestätigung nicht vorliegt)
  • Mietvertrag des neuen Wohnorts (sofern vorhanden)

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.

AusländerInnen

  • Meldebestätigung
  • Identitätsnachweis (wenn Meldebestätigung nicht vorliegt)
  • Mietvertrag des neuen Wohnorts (sofern vorhanden)

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Abteilung Einwohnerdienste Kontakt aufzunehmen.

Neu ist auch die elektronische Abmeldung möglich: eUmzugAG

Adressänderung (Umzug)

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Arni persönlich innert 14 Tagen nach Umzug. Wir benötigen folgende Unterlagen:

SchweizerInnen

  • Meldebestätigung
  • Identitätsnachweis (wenn Meldebestätigung nicht vorliegt)
  • Mietvertrag der neuen Wohnung (sofern vorhanden)

Sie erhalten nach Änderung der Adresse im Einwohnerregister eine neue Meldebestätigung.

AusländerInnen

  • Identitätskarte oder Pass
  • Miet-/Kaufvertrag oder Wohnbestätigung Eigentümer

Neu ist auch die elektronische Ummeldung möglich: eUmzugAG

Dienstleistung

Siehe auch Rubriken Online-Schalter, Dienstleistungen und Links

Zuständige Abteilung