Identitätskarten
Für den Antrag einer Identitätskarte ist bei der Abteilung Einwohnerdienste persönlich vorzusprechen. Bei unmündigen oder bevormundeten Personen haben die gesetzlichen Vertreter den Antrag mit zu unterzeichnen. Bitte bringen Sie folgendes mit:
- alte Identitätskarte oder falls die Identitätskarte verloren ging, eine Verlustanzeige der Kantonspolizei
- 1 aktuelles Passfoto - die Qualitätsanforderungen des Fotos finden Sie hier: Fotomustertafel [pdf, 1.5 MB]
Sie erhalten die Identitätskarte nach maximal 10 Arbeitstagen ab Antragsstellung per Post zugestellt (eingeschrieben).
Gebührenübersicht
| Identitätskarte | |
|---|---|
| Erwachsene | 70.00 |
| Kinder | 35.00 |
Dies entspricht der Gesamtgebühr inkl. Porto. Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu bezahlen.
Gültigkeitsdauer
| Identitätskarte | |
|---|---|
| Erwachsene | 10 Jahre |
| Kinder 0-18 Jahre | 5 Jahre |
Vorgehen bei Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei einer Polizeistelle in der Schweiz angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Abteilung Einwohnerdienste ein neuer Ausweis beantragt werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Kombi Pass / Identitätskarte
Der Pass 22 beziehungsweise das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) ist bei der zuständingen ausstellenden Behörde, dem Ausweiszentrum in Aarau, zu beantragen (via Internet oder telefonisch).
www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28
Durch die gemeinsame Antragstellung verringern sich die Kosten.
Dienstleistung
Siehe auch Rubriken Online-Schalter, Dienstleistungen und Links