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Baugesuch Hofer, Zobl, Schoch

Bauherrschaft:

  • Annette und Alex Hofer, Im Steindler 22, 8905 Arni
  • Lars und Nikola Zobl, Im Steindler 20, 8905 Arni
  • Hansjürg und Regula Schoch, Im Steindler 20, 8905 Arni

Grundeigentümer:

STWEG Im Steindler 20-24, c/o MAAG Immobilien AG, Schulstrasse 4, 8952 Schlieren

Projektverfasser:

Annette und Alex Hofer, Im Steindler 22, 8905 Arni

Bauvorhaben:

Erhöhung der bestehenden Quadersteinmauer sowie Erstellen eines Kaminholzregals im Gartenbereich

Standort:

Parzelle Nr. 43, Gebäude Nrn. 575 und 574, Im Steindler 20 und 22

Zone:

Dorfzone D

Planauflage:

Ab dem 28. April bis 27. Mai 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

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