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Amtliche Mitteilungen KW 14

Hundekontrolle 2025/2026; Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende April; Geschwindigkeitskontrolle auf der Zürcherstrasse; Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau; Nachbarschaftshilfe Kelleramt - Blutspendeaktion; Besuchsmorgen in der Spielgruppe Villa Kunterbunt in Arni; Elternrat der Schule Arni - Einladung zum Fachreferat «Mobbing erkennen und effizient vorbeugen»

Hundekontrolle 2025/2026

Derzeit sind in Arni rund 130 Hunde registriert. Anfangs Mai wird gestützt auf die kantonale Hundeverordnung die Hundetaxe 2025/2026 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehaltenden sind gebeten, Mutationen wie Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen der Hundehalterinnen und Hundehalter oder auch den Tod eines Hundes bis Ende April der Abteilung Einwohnerdienste, 056 649 90 10 oder einwohnerdienste@arni-ag.ch, sowie in der nationalen Hundedatenbank «AMICUS»  zu melden. Die Verwaltung wird in der Folge die entsprechenden Änderungen im Register vornehmen. Somit ist gewährleistet, dass die Hundehaltenden keine unnötige Rechnung erhalten. Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf der kantonalen Website.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende April

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind. Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende April zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt – auf Kosten der säumigen Grundeigentümer – zu veranlassen.

Geschwindigkeitskontrolle auf der Zürcherstrasse

Am 26. März führte die Regionalpolizei Bremgarten eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Zürcherstrasse K406, Höhe Haus Nr. 11 in beiden Fahrtrichtungen, durch. Zwischen 11.30 und 14.30 Uhr haben von 649 gemessenen Fahrzeugen deren 9 oder 1,4 Prozent die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Übertretungen ergaben nach Abzug der Messtoleranz von 5 km/h folgendes Bild: Zwischen 51 bis 55 km/h: 8 Übertretungen und zwischen 56 bis 60 km/h: 1 Übertretung. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug toleranzbereinigt 57 km/h.

Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau

Per 1. April ist das revidierte Kantonale Energiegesetz in Kraft getreten. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden bzw. deren Bauverwaltungen zuständig. Personen, die ein Bauvorhaben planen, sind gebeten, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben zu informieren. Ebenfalls kann das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU von Nutzen sein. Interessierte können sich von Fachexperten über die neuen Vorschriften sowie über mögliche Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten lassen. Es macht Sinn, eine energetische Modernisierung stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands des Hauses zu starten. Weiter kann das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen genutzt werden. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO2-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. Dabei ist zu beachten, dass Fördergesuche vor Baubeginn eingereicht werden müssen.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerung im Überblick:

  • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden
  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden
  • Auch bei einem Eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nicht erneuerbarer Energie maximal 90 Prozent betragen
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren ein GEAK Plus erstellt werden
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.

Nachbarschaftshilfe Kelleramt – Blutspendeaktion

Die nächste Blutspendeaktion findet am Mittwoch, 9. April, zwischen 17 und 20 Uhr in der Turnhalle in Oberlunkhofen am Gibelhütteweg statt. Neuspender sind herzlich willkommen. Blutspenderinnen und Blutspender sind gebeten, vor der Spende genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Es ist genügend Zeit für die Blutspende einzurechnen. Nach dem Blutspenden wird ein Imbiss und ein Getränk abgegeben.

Besuchsmorgen in der Spielgruppe Villa Kunterbunt in Arni

Eltern, die miterleben wollen, wie ihr Kind die Freude am kreativen Gestalten entdeckt, sind herzlich zum Schnuppermorgen am 6. Mai, 9.45 bis 11.45 Uhr, in den Gemeinschaftsraum Rebacker eingeladen. Es bietet sich die perfekte Gelegenheit, die Spielgruppe kennenzulernen und erste Eindrücke des Spielgruppenlebens zu sammeln. Kleine Hände dürfen malen, schneiden, hämmern und kleben und entfalten dabei spielerisch die Fantasie. In einer liebevollen Umgebung lernen die Kinder in einer kleinen Gruppe sich auszuprobieren, Rücksicht zu nehmen und gemeinsam Neues zu entdecken. Die Spielgruppenleiterin Jeannette Huber freut sich auf viele neugierige kleine Entdecker ab 2,5 Jahren und natürlich auch auf liebe Eltern! Anmeldungen für das Spielgruppenjahr 2025/2026 sind herzlich willkommen an huberjeannette@bluewin.ch.

Elternrat der Schule Arni – Einladung zum Fachreferat «Mobbing erkennen und effizient vorbeugen»

Am 7. Mai, 19 Uhr, findet im Foyer der Kirche in Arni ein Fachreferat zum Thema «Mobbing erkennen und effizient vorbeugen» von Laura Bolli statt. «Wie baut sich Mobbing auf? Auf welche Anzeichen sollte man sich achten? Wie kann man sein Kind unterstützen? Wie kann man Mobbing im Keim ersticken? Wenn dein Kind zum Täter wird.» Diese und noch weitere Fragen werden in der spannenden, motivierenden und informationsreichen Präsentation praxisnah beantwortet. Anmeldungen sind bis 30. April gebeten an elternrat.arni@gmail.com. Die Teilnahme ist kostenlos (Türkollekte). Der Elternrat Arni freut sich auf einen interessanten Abend und zahlreiches Erscheinen.

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