Baugesuch DGS Immobilien AG
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Bauherrschaft: |
DGS Immobilien AG, Hasliweg 5, 6430 Schwyz |
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Grundeigentümer: |
STWEG Breite 1 und 3, c/o André Huber, Breite 3, 8905 Arni |
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Projektverfasser: |
DGS Immobilien AG, Hasliweg 5, 6430 Schwyz |
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Bauvorhaben: |
Neubau Fensterverglasung als Windschutz beim Sitzplatz im Erdgeschoss |
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Standort: |
Parzelle Nr. 942, Gebäude Nr. 513, Breite 1 |
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Zone: |
Wohnzone W |
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Planauflage: |
Ab dem 6. September 2024 bis 5. Oktober 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
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Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |