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Amtliche Mitteilungen KW 27

Informationen aus dem Gemeinderat, Gemeinderatssitzung vom 1. Juli 2024. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Montag, 1. Juli 2024, wurden unter anderem folgende Themen behandelt:

1.  Höhenfixpunktnetz
Das gemeindeeigene Höhenfixpunktnetz dient dank seiner hohen Genauigkeit bei Bauvorhaben und für alle Katasterwerke (amtliche Vermessung, Abwasserkataster, usw.) als Basis für Höhenangaben. Der Unterhalt und die Benutzung dieses wertvollen Netzes müssen sichergestellt werden. Der Gemeinderat hat der Abtretung des Höhenfixpunktnetzes an das kantonale Vermessungsamt zugestimmt.

2.  Aufgabenbeschrieb/Pflichtenheft Alterskommission
Der Gemeinderat hat den Entwurf des Aufgabenbeschriebs/Pflichtenhefts der geplanten Alterskommission diskutiert und wird die definitive Version an seiner nächsten Sitzung verabschieden.

3.  Bewilligung privates Fest ausserhalb der Ruhezeiten
Der Gemeinderat hat folgender Person, gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde, die Bewilligung für ein privates Fest ausserhalb der Ruhezeiten (nach 22:00 Uhr) bis 24:00 Uhr erteilt:
-   Werner Sigg für Sonntag, 14. Juli 2024, an der alten Lunkhoferstrasse 10a

Personelle Umstrukturierung der Gemeindeverwaltung. Ab 1. Juli 2024 nimmt Sereina Baumann als Gemeindeschreiberin ad interim ihre Arbeit auf. Sie ist jeweils am Mittwoch und Freitag in der Gemeindeverwaltung anwesend. Der bisherige Gemeindeschreiber Kevin Tobler wird neu die Stellvertreterfunktion übernehmen und sich auf die Leitung der Bauverwaltung fokussieren. Bitte wenden Sie sich bei Anliegen der Gemeindekanzlei deshalb neu direkt an Sereina Baumann, besten Dank.

Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden. Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau). Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung. Bevölkerungsschutz Freiamt, info@zso-freiamt.ch

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