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Baugesuch Hafner

Bauherrschaft:

Alberto Hafner, Breite 3, 8905 Arni

Grundeigentümer:

Ernst Kämpf, Litzistrasse 11, 8917 Oberlunkhofen

Projektverfasser:

Alberto Hafner, Breite 3, 8905 Arni

Bauvorhaben:

Erstellen eines Zauns für einen Hundeauslauf (nachträgliches Baugesuch)

Standort:

Parzelle Nr. 968, Breite

Zone:

ausserhalb Bauzone / Landwirtschaftszone LWZ

Planauflage:

Ab dem 8. März 2024 bis 6. April 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

 

Publikation gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG. Es ist eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erforderlich.

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

 

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