Baugesuch Ortsbürgergemeinde Arni
Bauherrschaft: |
Ortsbürgergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni |
Grundeigentümer: |
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Projektverfasser: |
Ingenieurbüro Senn AG, Massimo D'Agrosa, Südallee 2, 5415 Nussbaumen |
Bauvorhaben: |
Erschliessung der bestehenden Waldhütte mit einer Sanierungsleitung (Pumpendruckleitung Kanalisation), Wasserleitung und einem Leerrohr für Strom |
Standort: |
Parzelle Nr. 609, 632, 644, 647, 648, 655 und 656, Gebäude Nr. 354, K407 Hedingerstrasse / Steeletshau |
Zone: |
Ausserhalb Bauzone / Landwirtschaftszone LWZ |
Planauflage: |
Ab dem 1. März 2024 bis 30. März 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
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Publikation gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG. Es ist eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erforderlich. |
Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |