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Baugesuch Ortsbürgergemeinde Arni

Bauherrschaft:

Ortsbürgergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni

Grundeigentümer:

  • Ortsbürgergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni
  • Einwohnergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni
  • Erbengemeinschaft Huber Urs Daniel (Mathias Flurin Huber, Im Himmelsbühl 1, 8905 Arni, vertreten durch KESD Mutschellen-Kelleramt und Sabrina Tamara Huber, Muristrasse 20, 5623 Boswil, vertreten durch KESD Bezirk Muri)
  • Reto Kaufmann, Hedingerstrasse 54, 8905 Arni

Projektverfasser:

Ingenieurbüro Senn AG, Massimo D'Agrosa, Südallee 2, 5415 Nussbaumen

Bauvorhaben:

Erschliessung der bestehenden Waldhütte mit einer Sanierungsleitung (Pumpendruckleitung Kanalisation), Wasserleitung und einem Leerrohr für Strom

Standort:

Parzelle Nr. 609, 632, 644, 647, 648, 655 und 656, Gebäude Nr. 354, K407 Hedingerstrasse / Steeletshau

Zone:

Ausserhalb Bauzone / Landwirtschaftszone LWZ

Planauflage:

Ab dem 1. März 2024 bis 30. März 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

 

Publikation gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG. Es ist eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erforderlich.

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

 

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