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Bauherrschaft:
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Jürg Bucher, Moosmatt 8, 8905 Arni
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Grundeigentümer:
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Jürg und Walter Bucher, Moosmatt 8, 8905 Arni
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Projektverfasser:
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Jürg Bucher, Moosmatt, 8905 Arni
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Bauvorhaben:
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Sichtschutz
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Standort:
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Parzelle Nr. 1019, Gebäude Nr. 596, Moosmatt 8
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Zone:
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Arbeits- und Wohnzone Moosmatt
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Planauflage:
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Ab dem 14. September 2026 bis 13. Oktober 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung
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Einwendung:
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Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
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