Waldbrandgefahr Stufe 4 (gross) - bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut. Die Waldbrandgefahrenstufe wurde per 27. August 2026 auf die Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" heruntergestuft. Bis auf Weiteres gilt im gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales sowie das dazugehörige Merkblatt.
Allgemeinverfügung - Waldbrandgefahr Stufe 4 [pdf, 988 KB]
Merkblatt Trockenheit Stufe 4 - bedingtes Feuerverbot [pdf, 746 KB]