Baugesuch Einwohnergemeinde Arni
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Bauherrschaft: |
Einwohnergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni |
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Grundeigentümer: |
Einwohnergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni |
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Projektverfasser: |
Bauverwaltung Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni |
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Bauvorhaben: |
Installation Strassenbeleuchtung |
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Standort: |
Parzelle Nr. 852, alte Aescherstrasse (unbefestigter Teil) |
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Zone: |
Arbeits- und Wohnzone Moosmatt AWM |
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Planauflage: |
Ab dem 27. Juli 2026 bis 25. August 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
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Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |