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Baugesuch Stirnemann-Kapp

Bauherrschaft:

Christoph und Barbara Stirnemann-Kapp, Kohlmatt 44, 8905 Arni

Grundeigentümer:

Christoph und Barbara Stirnemann-Kapp, Kohlmatt 44, 8905 Arni

Projektverfasser:

Crehoba GmbH, Alte Steinhauserstrasse 35, 6330 Cham

Bauvorhaben:

Einbau zusätzliches Fenster (Festverglasung) mit Lamellenstore im Erdgeschoss

Standort:

Parzelle Nr. 1028, Gebäude Nr. 627, Kohlmatt 44

Zone:

Einfamilienhauszone EF

Planauflage:

Ab dem 22. Juni 2026 bis 21. Juli 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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