Baugesuch Steinbach
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Bauherrschaft: |
Maximilian Steinbach, Chälmatt 22, 8905 Arni |
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Grundeigentümer: |
Maximilian Steinbach, Chälmatt 22, 8905 Arni |
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Projektverfasser: |
Maximilian Steinbach, Chälmatt 22, 8905 Arni |
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Bauvorhaben: |
Projektänderung/-ergänzung zum früheren Baugesuch "Erstellen eines Parkplatzes auf der Nordseite des Grundstücks und einer Betonstützmauer im Garten" Geänderte/Ergänzte Elemente: Erstellen zweier Stützmauern durch Erhöhung der bestehenden Quadersteinreihe entlang der Privatstrasse und südlich der Garagenboxen |
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Standort: |
Parzelle Nr. 291, Gebäude Nr. 386, Chälmatt 22 |
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Zone: |
Einfamilienhauszone EF |
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Planauflage: |
Ab dem 18. Mai 2026 bis 16. Juni 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
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Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |