Navigieren in Gemeinde Arni AG

Baugesuche Roland und Virginia Weisskopf, Felix Hollenstein

Baugesuch, Korrektur zur Ausgabe vom 12.03.2026

Bauherrschaft:

Roland und Virginia Weisskopf, Buechrüti 2, 8904 Aesch

Grundeigentümer:

Erbengemeinschaft Stutz Peter und Jakob, vertreten durch Roland und Virginia Weisskopf, Buechrüti 2, 8904 Aesch

Projektverfasser:

Roland und Virginia Weisskopf, Buechrüti 2, 8904 Aesch

Bauvorhaben:

Erstellen eines Wendeplatzes

Standort:

Parzelle Nr. 112, Moosmatt

Zone:

Arbeits- und Wohnzone Moosmatt AWM / Dorfzone D

Baugesuch, neu

Bauherrschaft:

Felix Hollenstein, Hüttenbach 3, 8905 Arni

Grundeigentümer:

STWEG Hüttenbach 1, c/o Peter Aebi Immo, Schachenmatten 4, 8906 Bonstetten

Projektverfasser:

Küchler+Wyrsch AG, Kreuzstrasse 33/35, 6056 Kägiswil

Bauvorhaben:

Erstellen eines Wind- und Wetterschutzes beim Balkon

Standort:

Parzelle Nr. 1050, Gebäude Nr. 653, Hüttenbach 3

Zone:

Dorfzone D / Gestaltungsplan "Dorfkern Arni"

Planauflage:

Ab dem 23. März 2026 bis 21. April 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

zur Liste