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Amtliche Mitteilungen KW 5

Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 4. Februar, getestet; Steuererkärung 2025 - eTAX AARGAU löst EasyTax ab; Steuererklärungsdienst für ältere Menschen; Hundedatenbank Amicus - Umstellung auf digitale ePetCard; Kath. Kirchgemeinde - Schlagergottesdienst in Jonen mit Kerzen-, Brot- und Blasius-Segen; Landfrauenverein Arni & Islisberg - Generalversammlung; Migros-Sammelaktion «Support my Camp» - Jugend Circus Biber ist dabei

Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 4. Februar, getestet

Sirenen können Leben retten, wenn sie richtig funktionieren und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 4. Februar, findet wiederum in der ganzen Schweiz von 13.30 bis 14 Uhr der alljährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der stationären und mobilen Sirenen des «Allgemeinen Alarms» getestet: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen und Hinweise zu den Verhaltensregeln im Ernstfall können unter www.sirenentest.ch abgerufen werden. Im Anschluss an den schweizweiten Sirenentest wird ab 14 Uhr auch die Notalarmierungssirene der Feuerwehr Arni-Islisberg geprüft. Auch hier sind keine Massnahmen der Bevölkerung notwendig.

Steuererklärung 2025 – eTAX AARGAU löst EasyTax ab

Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Als Nachfolgelösung von EasyTax kommt im Jahr 2026 erstmals für das Steuerjahr 2025 mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zum Einsatz. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. Die Integration ins Smart Service Portal sowie die Anmeldung über den Authentifizierungsdienst AGOV sorgen für einen optimierten und geschützten Prozess. Weitere Details zur neuen Lösung sind auf der Webseite des Kantons Aargau unter www.ag.ch/etax abrufbar.

Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner sind gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2026 einzureichen, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2026. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2026 keine Mahnungen. Bis dahin müssen für Fristerstreckungen keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2026 können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2025 erfolgen ab dem 1. Juli 2026 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie beispielsweise die Grundstückgewinnsteuer). Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Für steuerrechtliche Fragen ist das für Arni zuständige Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli unter 056 648 42 30 oder steueramt@oberwil-lieli.ch zu kontaktieren. Bei Anliegen rund um Steuerzahlungen ist die örtliche Abteilung Finanzen unter 056 649 90 11 oder finanzverwaltung@arni-ag.ch die richtige Anlaufstelle.

Flyer eTAX AARGAU neu ab 2026

Steuererklärungsdienst für ältere Menschen

Die Pro Senectute Aargau unterstützt ältere Menschen – Einzelpersonen und Ehepaare mit einer AHV- oder BVG-Rente – zu günstigen Konditionen beim Ausfüllen von einfachen Steuererklärungen. Die Dienstleistung wird von kompetenten Fachpersonen bei den Auftraggebenden zu Hause erbracht. Die Tarife orientieren sich am jeweiligen steuerbaren Einkommen und Vermögen. Weitere Informationen können dem Prospekt «Steuererklärungsdienst» entnommen werden, welcher im Gemeindehaus aufliegt. Bei Fragen ist die Pro Senectute, Beratungsstelle Bezirk Bremgarten, unter 056 622 75 12 oder bremgarten@ag.prosenectute.ch erreichbar.

Steuererklärungsdienst Aargau - Flyer 2026

Hundedatenbank Amicus – Umstellung auf digitale ePetCard

Gemäss der Tierseuchenverordnung sind die Hundehaltenden verpflichtet, ihre Hunde in der nationalen Hundedatenbank Amicus zu registrieren. Mit der bisherigen Registrierungsbestätigung wurde eine physische PetCard ausgestellt, welche unter anderem bei einem Umzug zur Anmeldung in der neuen Gemeinde diente. Seit Januar 2026 wird die PetCard nicht mehr physisch ausgestellt. Neu steht den Hundehaltenden die digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank generiert und kann kostenlos über die App animundo genutzt werden. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

  • Direkte Verfügbarkeit auf dem Smartphone – keine physischen Dokumente mehr erforderlich;
  • Einfach Verwaltung der Haustiere (Übersicht über Daten, Dokumente und Kontakte);
  • Meldungen wie beispielsweise Halterwechsel sind direkt in der App vorgenommen werden.

Die App animundo bietet zudem zahlreiche weitere praktische Funktionen rund um das Haustier. Weitere Informationen unter www.animundo.ch.

Ersthundehaltende müssen sich weiterhin vorgängig bei den Einwohnerdiensten melden, damit ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus erfasst werden können. Die Benutzerdaten werden anschliessend per Post oder E-Mail zugestellt. Die Registrierung des Hundes erfolgt danach durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Bei Hunden aus dem Ausland ist die Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr in die Schweiz durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt überprüfen zu lassen. In beiden Fällen wird der Hund anschliessend durch die Tierärztin/den Tierarzt in der Hundedatenbank Amicus registriert.

Kath. Kirchgemeinde – Schlagergottesdienst in Jonen mit Kerzen-, Brot- und Blasius-Segen

Am Sonntag, 8. Februar, 10 Uhr, findet in der kath. Kirche in Jonen ein Gottesdienst der etwas anderen Art statt. Gottesdienstbesuchende können sich auf schöne Schlagermusik zum Zuhören, Mitsingen und Geniessen freuen. Unter anderem ist der Schlagersänger «Hugo von Boswil» anwesend. Zudem werden im Gottesdienst auch Aghata-Brote und Kerzen gesegnet. Im Anschluss an den Gottesdienst wird der Blasius-Hals-Segen gespendet.

Landfrauenverein Arni & Islisberg – Generalversammlung

Am Montag, 9. Februar, 19 Uhr, findet im Foyer der ökumenischen Kirche in Arni die 78. Generalversammlung des Landfrauenvereins Arni & Islisberg mit vorangehendem kleinem Abendessen statt. Die Teilnehmerinnen sind gebeten, sich bis 31. Januar bei Doris Krieg, Telefon 056 634 15 03 oder per Mail an doris.krieg@sunrise.ch anzumelden.

Migros-Sammelaktion «Support my Camp» – Jugend Circus Biber ist dabei

Der Arner Jugend Circus Biber nimmt an der Migros-Förderaktion «Support my Camp» teil. Mit dieser Aktion unterstützt die Migros Kinder- und Jugendvereine in der Schweiz mit insgesamt 3 Millionen Franken. Vom 5. Februar bis 15. April 2026 erhalten Kundinnen und Kunden der Migros pro 20 Franken Einkaufsbetrag einen Vereinsbons in Papierform oder digital über die Migros App. Je mehr Bons einem Verein zugeteilt werden, desto höher fällt dessen Förderbeitrag aus. Der Jugend Circus Biber ist der einzige teilnehmende Verein aus Arni.

So können die Vereinsbons dem Jugend Circus Biber zugeteilt werden:

  • Online über die Migros-Website oder die Migros App durch Eingabe des aufgedruckten Codes (spätestens bis 22. April 2026);
  • Alternativ können Papier-Bons bei der Familie Schafhauser, Chälmatt 12, Arni, in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Erfassung erfolgt dann durch den Verein. Der Jugend Circus Biber freut sich über jede Unterstützung zugunsten seiner Kinder und Jugendlichen.

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