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Baugesuch Perkola

Bauherrschaft:

▪           Nikoll und Luljeta Perkola, Chälmatt 35a, 8905 Arni
▪           Samuell und Jehona Perkola, Chälmatt 35b, 8905 Arni

Grundeigentümer:

▪           Nikoll und Luljeta Perkola, Chälmatt 35a, 8905 Arni
▪           Samuell und Jehona Perkola, Chälmatt 35b, 8905 Arni

Projektverfasser:

Nikoll Perkola, Chälmatt 35a, 8905 Arni

Bauvorhaben:

Anbau unbeheizter Wintergarten

Standort:

Parzellen Nrn. 1099 und 213, Gebäude Nrn. 699 und 700, Chälmatt 35a und 35b

Zone:

Einfamilienhauszone EF

Planauflage:

Ab dem 19. Januar bis 17. Februar 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

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