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Amtliche Mitteilungen KW 50

Personelle Wechsel in der Gemeindeverwaltung; Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Werkhof über Festtage, Pikettdienst; Erneuerung von eBau Aargau: Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau; Voranzeige Papiersammlung; EasyTax wird abgelöst - ab 2026 werden Steuererklärungen neu mit eTAX AARGAU ausgefüllt; Sind Pass und ID noch gültig?; Umzugstermin und Einwohnermeldepflicht: Auch Vermieter sind gefordert

Personelle Wechsel in der Gemeindeverwaltung

Im Team der Gemeindeverwaltung Arni stehen zwei personelle Wechsel an. Gemeindeschreiberin Ursula Staubli hat ihre Anstellung nach gut einjähriger Tätigkeit auf Ende Februar 2026 gekündigt. Sie möchte ihre berufliche Laufbahn nach einer persönlich motivierten Auszeit neu ausrichten. Unabhängig davon beendet die Leiterin der Einwohnerdienste, Daniela Pfister, ihre Teilzeitstelle per Ende März 2026, um ihre berufliche und private Zukunft flexibler zu gestalten.

Der Gemeinderat bedauert die Abgänge, kann die Beweggründe aber nachvollziehen. Er bedankt sich bei Ursula Staubli und Daniela Pfister für ihr Engagement und ihren Beitrag zum guten Funktionieren und zur Weiterentwicklung der Gemeindeverwaltung.

Die notwendigen Schritte zur Neubesetzung der beiden Stellen sind eingeleitet. Der Gemeinderat wird die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten in den kommenden Wochen intensiv weiterführen, so dass eine reibungslose Übergabe der Geschäfte gesichert ist und die Dienstleistungsqualität gewährleistet bleibt.

Gemeinderat Arni

Sitzungsbetrieb Gemeinderat und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Werkhof über Festtage; Pikettdienst

Die Schulweihnachtsferien beginnen am Samstag, 20. Dezember, und dauern bis Sonntag, 4. Januar. Auch der Gemeinderat schliesst nach seiner 26. und letzten Sitzung vom Montag, 22. Dezember das Jahr 2025 ab und startet am 12. Januar 2026 wieder mit dem regulären turnusgemässen zweiwöchentlichen Sitzungsbetrieb. Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt ab Mittwoch, 24. Dezember, 11.30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar, geschlossen. Während der Feiertage ist bei Todesfällen das Bestattungsamt erreichbar. Die Pikettnummer wird unter 056 649 90 10 bekanntgegeben. Die Sammelstelle beim Werkhof ist am 25. und 26. Dezember sowie am 1. und 2. Januar den ganzen Tag geschlossen. Am 24. und 31. Dezember ist der Werkhof jeweils nur am Morgen von 7 bis 12 Uhr geöffnet.

Erneuerung von eBau Aargau: Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau modernisiert sein Baubewilligungsverfahren grundlegend. Ab dem 15. Dezember 2025 wird das bisherige System eBau Aargau durch eine vollständig erneuerte Plattform ersetzt. Das überarbeitete eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren. Das modernisierte eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos.

Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren? Baugesuche können noch bis zum 5. Dezember 2025 über eBau Aargau eingereicht werden. Vom 6. bis 14. Dezember 2025 ist die Eingabe von Gesuchen vorübergehend nicht möglich, da in dieser Zeit die Umstellung auf das neue System erfolgt. Ab dem 15. Dezember 2025 steht das erneuerte eBau mit frischem Design und neuen Funktionen zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können nicht nur neue Baugesuche online eingereicht, sondern auch bereits laufende oder abgeschlossene Gesuche eingesehen werden.

Der Zugang erfolgt gleich wie bisher über das Smart Service Portal des Kantons Aargau.

Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung. Das neue Verfahren macht den Baubewilligungsprozess effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher und trägt wesentlich zur Weiterentwicklung des Aargauer Baubewilligungswesens bei.

Voranzeige Papiersammlung

Die nächste Papiersammlung findet am Samstag, 20. Dezember, statt und wird durch die Pfadi Flamberg durchgeführt. Das Altpapier ist gut gebündelt bis spätestens 7.30 Uhr am selben Ort wie der Hauskehricht bereitzustellen (auch bei Regen). Papiersäcke (Einkaufstaschen) gehören zum Karton und werden daher nicht mitgenommen. Der Karton, welcher der Papiersammlung nicht mitgegeben werden darf, ist direkt beim Werkhof während der Öffnungszeiten zu entsorgen.

EasyTax wird abgelöst – ab 2026 werden Steuererklärungen neu mit eTAX AARGAU ausgefüllt

Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Im Kanton Aargau reichen jedes Jahr rund 414 000 Personen ihre Steuererklärung ein. Davon nutzen aktuell etwa 333 000 die Software EasyTax, die seit 2001 im Einsatz ist. Nach rund 25 Jahren endet der Wartungsvertrag für EasyTax, die Software steht letztmals für die Steuerperiode 2024 zur Verfügung.

Als Nachfolgerin kommt ab 2026 erstmalig für das Steuerjahr 2025 mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zum Einsatz. Damit kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. Die Integration ins Smart Service Portal sowie die Anmeldung über den Authentifizierungsdienst AGOV sorgen für einen optimierten und geschützten Prozess. Weitere Details zur neuen Lösung sind auf der Webseite des Kantons Aargau unter www.ag.ch/etax abrufbar.

Flyer Steuern Aargau - Neu ab 2026: Steuererklärung online mit eTAX AARGAU

Sind Pass und ID noch gültig?

Schon bald stehen die Weihnachtstage und somit auch die Ferien vor der Türe. Den Einwohnenden wird empfohlen, die Gültigkeit ihrer Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen. Die Gemeindeverwaltung ist vom 24. Dezember, ab 11.30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar, geschlossen. Wer lediglich eine neue Identitätskarte (ID) benötigt, muss persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen und ein Antragsformular unterschreiben; die alte ID ist mitzubringen. Es ist ein Passfoto neueren Datums nötig, welches den Vorschriften entspricht. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr sind durch einen Elternteil zu begleiten. Die ID kostet für Erwachsene 70 und für Kinder 35 Franken. Wer Pass und ID gleichzeitig erneuert, profitiert vom Kombiangebot, welches jedoch – wie nur der Pass alleine – beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau zu beantragen ist. Dazu ist eine vorherige Anmeldung auf der Website www.ch-edoc-passantrag.admin.ch oder unter 062 835 19 28 erforderlich. Minderjährige bezahlen 78 und Erwachsene 158 Franken.

Umzugstermin und Einwohnermeldepflicht: Auch Vermieter sind gefordert

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer «EWID» aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch oder per Mail an einwohnerdienste@arni-ag.ch erfolgen.

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