Baugesuch Rütimann
|
Bauherrschaft: |
German Rütimann, In den Reben 2, 8905 Arni |
|
Grundeigentümer: |
German Rütimann, In den Reben 2, 8905 Arni |
|
Projektverfasser: |
German Rütimann, In den Reben 2, 8905 Arni |
|
Bauvorhaben: |
Anbau eines gedeckten Unterstandes |
|
Standort: |
Parzelle Nr. 378, Gebäude Nr. 665, Kelleramtstrasse 10 |
|
Zone: |
Dorfzone D |
|
Planauflage: |
Ab dem 5. Dezember 2025 bis 3. Januar 2026, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
|
Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |