Baugesuch Kurz/Bodenmann
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Bauherrschaft: |
Christian Kurz und Heidi Bodenmann, Oberfeldring 7, 8905 Arni |
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Grundeigentümer: |
Christian Kurz und Heidi Bodenmann, Oberfeldring 7, 8905 Arni |
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Projektverfasser: |
Wetzel AG, Mellingerstrasse 1, 5413 Birmenstorf |
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Bauvorhaben: |
Erstellen eines Schwimm-SPAs mit Poolabdeckung, einer Sauna, eines Whirlpools im Garten sowie neue Gartengestaltung mit einer Stützmauer und Treppe |
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Standort: |
Parzelle Nr. 167, Gebäude Nr. 321, Oberfeldring 7 |
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Zone: |
Einfamilienhauszone EF |
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Planauflage: |
Ab dem 14. November 2025 bis 13. Dezember 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
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Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |