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Baugesuch Kurz/Bodenmann

Bauherrschaft:

Christian Kurz und Heidi Bodenmann, Oberfeldring 7, 8905 Arni

Grundeigentümer:

Christian Kurz und Heidi Bodenmann, Oberfeldring 7, 8905 Arni

Projektverfasser:

Wetzel AG, Mellingerstrasse 1, 5413 Birmenstorf

Bauvorhaben:

Erstellen eines Schwimm-SPAs mit Poolabdeckung, einer Sauna, eines Whirlpools im Garten sowie neue Gartengestaltung mit einer Stützmauer und Treppe

Standort:

Parzelle Nr. 167, Gebäude Nr. 321, Oberfeldring 7

Zone:

Einfamilienhauszone EF

Planauflage:

Ab dem 14. November 2025 bis 13. Dezember 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

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