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Baugesuch Bucher

Bauherrschaft:

▪  Jürg Bucher, Moosmatt 8, 8905 Arni
▪  Walter Bucher, Moosmatt 8, 8905 Arni

Grundeigentümer:

▪  Jürg Bucher, Moosmatt 8, 8905 Arni
▪  Walter Bucher, Moosmatt 8, 8905 Arni

Projektverfasser:

Jürg Bucher, Moosmatt 8 8905 Arni

Bauvorhaben:

Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnung im ersten Obergeschoss, Nebenräume Wohnung zu Gewerbe im Untergeschoss sowie Nebengebäude von Parkierung in Gewerbe

Standort:

Parzellen Nrn. 1019 und 1031, Gebäude Nrn. 596 und 662, Moosmatt 8

Zone:

Gewerbezone G

Planauflage:

Ab dem 7. November 2025 bis 6. Dezember 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

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