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Wahlen und Abstimmungen vom 28.09.2025

Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung sowie der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats und des Gemeindeammanns und des Vizeammanns

Wahlbüro Arni

Heute Sonntag, 28. September 2025, wurden den Arnern Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die folgenden Wahl- und Abstimmungsvorlagen zum Entscheid unterbreitet:

Eidgenössische Volksabstimmung

Kommunale Gesamterneuerungswahlen

  • Gesamterneuerungswahl von fünf Mitgliedern des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029

Die künftigen Mitglieder der Finanzkommission und die (Ersatz-)Stimmenzähler wurden für die Amtsperiode 2026/2029 bereits in stiller Wahl als gewählt erklärt (vgl. auch Gemeindemitteilung vom 11. September 2025 im Amtlichen Anzeiger und auf der Website (Kalenderwoche 37)).

Bei den heutigen Gemeinderatswahlen leitete gemäss § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine gewählte Stimmenzählerin das Wahlbüro.

Ergebnisse

Das Gemeindewahlbüro hat die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel abgeschlossen, die Abstimmungs- und Wahlprotokolle erstellt und die Erebnisse der Staatskanzlei übermittelt. Die Arner Stimmbeteiligung beträgt bei der eidgenössischen Volksabstimmung 60,6 % (Vorlage 1) und 60.9 % (Vorlage 2) und bei der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats 38.9 %. Nachstehend werden die kommunalen Resultate (Gemeindeprotokolle als PDF-Dokumente) veröffentlicht:

Über die folgenden Links können die Ergebnisse auf Stufe Kanton und die Hochrechnung/Endresultate auf Stufe Bund abgerufen werden:

Die kantonalen Resultate finden Sie auf der Website der kantonalen Verwaltung. Erste Bezirksresultate sind ab ca. 12.00 Uhr zu erwarten.

Ab ca. 14.00 Uhr sind Analysen, erste Hochrechnungen und schliesslich die Endresultate auf der Homepage des Bundes abrufbar.

Wahlbeschwerden kommunale Vorlage

Wahlbeschwerden gemäss §§ 66, 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 10 Abs. 1 lit. f der Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV; SAR 153.113) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.

Gemeindekanzlei/Gemeindewahlbüro Arni
Ursula Staubli, Gemeindeschreiberin
Arni, 28. September 2025, 12.25 Uhr

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