Amtliche Mitteilungen KW 37
Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 - Stille Wahlen; Verfallsanzeigen Steuern 2025; Feuerwehr Arni-Islisberg - Einladung zur Hauptübung und Verstärkung gesucht; Krankenkassen-Prämienverbilligung 2026 - Anmeldung bis spätestens 31. Dezember
Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Stille Wahlen
Mit der amtlichen Publikation im Amtlichen Anzeiger vom 21. August 2025 wurden die angemeldeten Kandidaturen für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen 2025 bekanntgegeben und gleichzeitig die Frist für die Nachnomination der vom Volk zu wählenden Kommissionen angesetzt.
Nachdem bei den nachfolgenden Kommissionsgremien (Finanzkommission, Wahlbüro und Steuerkommission-Ersatz) jeweils gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden als zu wählen und auch innert der Nachmeldefrist bis 26. August 2025 keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro am 8. September 2025 die nachstehenden Personen gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100) als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission Einwohnergemeinde (3 Sitze)
- Liscidini Daniela, 1956, von Zürich ZH, Auwandel 21, parteilos, bisher
- Allenspach Peter, 1963, von Zürich ZH und Erlen TG, Chälmatt 17a, parteilos, neu
- Graf Ricco, 1982, von Zürich ZH und Romanshorn TG, Im Steindler 25, parteilos, neu
Stimmenzähler bzw. Mitglieder des Wahlbüros (2 Sitze)
- Torrenté Rosmarie, 1961, von Monthey VS, Alte Lunkhoferstrasse 2a, parteilos, bisher
- Frei Liselotte, 1959, von Egg ZH und Marbach SG, Breite 37, parteilos, bisher
Ersatz-Stimmenzähler bzw. Ersatzmitglieder des Wahlbüros (2 Sitze)
- Heid Rita, 1955, von Zürich ZH und Ramlinsburg BL, Altweg 36, parteilos, bisher
- Süess Kurt, 1957, von Kriens LU, Chälmatt 7a, parteilos, neu
Ersatzmitglied Regionale Steuerkommission (Wahlkreis 7 Gemeinden); (1 Sitz)
- Stadler Peter, 1964, von Birrwil AG, wohnhaft in Unterlunkhofen, Hinterdorfstrasse 74, parteilos, bisher
Für die vorstehenden Ämter findet somit am 28. September 2025 keine Urnenwahl statt. Die stille Wahl für das Ersatzmitglied der Regionalen Steuerkommission wird durch Oberwil-Lieli im Namen des Wahlkreises der sieben angeschlossenen Gemeinden (Arni, Aristau, Besenbüren, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Unterlunkhofen und Rottenschwil) durchgeführt.
Wahlbeschwerden gemäss §§ 66, 68 und 71 Abs. 2 GPR in Verbindung mit § 10 Abs. 1 lit. f der Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV; SAR 153.113) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.
Sobald die stille Wahl in Rechtskraft erwachsen ist, wird allen für die kommende Amtsperiode 2026/2029 (wieder) gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträgern das Wahlprotokoll vom 8. September 2025 zugestellt.
Wahlbüro Arni
Verfallsanzeigen Steuern 2025
Die Steuerpflichtigen erhalten demnächst eine Mitteilung des kantonalen Steueramts bezüglich der noch offenen provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahrs. Es handelt sich nicht um eine Mahnung. Mit der Verfallsanzeige wird angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Aufgrund der kantonalen Steuergesetzgebung wird ab 1. November ein Verzugszins von 5,0 Prozent auf dem noch offenen Betrag erhoben. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (35 Franken Mahngebühr). Besteht im Januar 2026 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Umtriebsgebühr von 100 Franken verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten).
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem zuständigen Steueramt Oberwil-Lieli (056 648 42 30 oder E-Mail steueramt@oberwil-lieli.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der provisorischen Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2025 bezahlen kann, ist gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen, 056 649 90 11 oder per E-Mail finanzverwaltung@arni-ag.ch, zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt aktuell 0,75 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2025 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine mit QR-Code zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.
Feuerwehr Arni-Islisberg – Einladung zur Hauptübung und Verstärkung gesucht!
Ein besonderer Höhepunkt im Feuerwehrjahr steht kurz bevor: Die Hauptübung der Feuerwehr Arni-Islisberg. Zu diesem öffentlichen Anlass laden Feuerwehrkommandant Hptm André Rasi und seine Mannschaft die interessierte Bevölkerung am Freitag, 19. September, herzlich ein. Die Besammlung ist um 19 Uhr beim Feuerwehr-Depot in Arni. Erleben Sie live das Können und die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehr. Im Anschluss an diesen Event wird vor der Mehrzweckhalle Arni ein gemütlicher Apéro serviert. Dabei bietet sich die Gelegenheit, mit den Feuerwehrfrauen und -männern ins Gespräch zu kommen und mehr über ihre spannenden Aufgaben zu erfahren. Haben auch Sie Interesse, Teil der Feuerwehr zu werden? Es sind engagierte Personen gesucht, insbesondere für den Bereich Verkehrsdienst, als Fahrerinnen und Fahrer sowie für den Einsatz mit der Motorspritze oder dem Tanklöschfahrzeug (TLF). Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf der Gemeindehomepage oder unter https://lodur-ag.ch/arni-islisberg zu finden. Die Feuerwehr Arni-Islisberg freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher.
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2026 – Anmeldung bis spätestens 31. Dezember
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Seit 2017 wird das Prämienverbilligungsverfahren online abgewickelt. Bis Ende September erfolgt wiederum der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2025 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen. Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2026 ist bis spätestens 31. Dezember 2025 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.