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Baugesuch PROMEA Pensionskasse

Bauherrschaft:

PROMEA Pensionskasse, Baslerstrasse 60, 8048 Zürich

Grundeigentümer:

PROMEA Pensionskasse, Baslerstrasse 60, 8048 Zürich

Projektverfasser:

IMMOPRO AG, Alderstrasse 40, 8034 Zürich

Bauvorhaben:

Massnahmen zur Stabilisierung des Hangrutsches

Standort:

Parzellen Nrn. 326 und 969, Rebacker

Zone:

Wohnzone W, Grünzone GR und ausserhalb Bauzone

  Publikation gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG. Es ist eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erforderlich.

Planauflage:

Ab dem 29. August 2025 bis 27. September 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

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