Baugesuch Lüscher
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Bauherrschaft: |
Urs und Claudia Lüscher, Selmahof 1, 8905 Arni |
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Grundeigentümer: |
Hans Lüscher, Bockhornstrasse 57, 8047 Zürich |
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Projektverfasser: |
WTA AG, Thomas Wyss, Eduard Gut-Strasse 12, 8142 Uitikon-Waldegg |
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Bauvorhaben: |
Abbruch und Neubau des Wohn- und Betriebsgebäudes |
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Standort: |
Parzelle Nr. 661, Gebäude Nrn. 178 und 247, Selmahof 1 |
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Zone: |
ausserhalb Bauzone / Spezialzone für bodenunabhängige Landwirtschaft und Gartenbau SL |
| Publikation gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz NHG. Es ist eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erforderlich. |
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Planauflage: |
Ab dem 11. Juli 2025 bis 9. August 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
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Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |