Amtliche Mitteilungen KW 27
Sperrung und Umleitung Chälmatt infolge Belagsarbeiten; Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025; Waldbrandgefahr Kanton Aargau - Stufe 3 von 5 (Stand: 01.07.2025); Vereinigte Wasserversorgung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg - Ersatz Transportleitung Gruppenwasserversorgung Amt; Regionales Steueramt Oberwil-Lieli - Sommeröffnungszeiten; Krankenkassen-Prämienverbilligung 2026 - Anmeldung bis spätestens 31. Dezember
Sperrung und Umleitung Chälmatt infolge Belagsarbeiten
Bei der Gemeindestrasse «Chälmatt» stehen nach den erfolgten Werkleitungsarbeiten der Vereinigten Wasserversorgung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg sowie der Elektra Genossenschaft Arni-Islisberg die Belagsarbeiten an. Diese konnten bisher aufgrund der Abhängigkeit mit der nebenliegenden privaten Baustelle noch nicht ausgeführt werden. Die Belagsarbeiten sind nun in der Woche vom 7. bis 11. Juli 2025 geplant. Die Anwohner der nördlichen Liegenschaften werden gebeten, via Flurweg über die Gjuchstrasse zuzufahren. Das Fahrverbot auf dem Flurweg wird für diese Zeit aufgehoben. Besten Dank für das Verständnis.
Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025
Die gegenwärtige Amtsperiode läuft per 31. Dezember 2025 aus. Folglich finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Erneuerungswahlen für die kommunalen Behörden und Kommissionen statt. Unter Berücksichtigung des durch den Regierungsrat definierten Wahlterminrahmens und der vom Bund vorgegebenen Blanko-Abstimmungstermine hat der Gemeinderat den Zeitpunkt des ersten Wahlgangs auf Sonntag, 28. September 2025, zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 30. November 2025, erfolgen.
Gemäss § 21 des Gemeindegesetzes bzw. der übergeordneten kantonalen Gesetzgebung sowie Ziffern 1 und 2 der kommunalen Gemeindeordnung (GO) sind in Arni folgende Amtsträger durch das Volk neu zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
- 3 Mitglieder der Finanzkommission für die Einwohnergemeinde
- je 2 Stimmenzähler und 2 Ersatzstimmenzähler bzw. Mitglieder des Wahlbüros
- 3 Mitglieder und 1 Ersatz-Mitglied der Regionalen Steuerkommission
Von den amtierenden Mitgliedern von Behörden und Kommission haben folgende Personen mitgeteilt, dass sie sich nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen respektive per Ende Jahr zurücktreten werden:
- Vizeammann Kurt Süess (im Amt als GR seit 5. Juni 2005, als Vizeammann seit 1. Januar 2010)
- Finanzkommissionspräsident Thomas Michel (im Amt seit 1. Februar 2013)
- Finanzkommissionsmitglied François Kocher (im Amt seit 1. Januar 2022)
- Ersatzmitglied Wahlbüro Fabienne Birchmeier (im Amt seit 22. Oktober 2023)
Am 7. November 2025 sind die bisherigen und künftigen Amtsträgerinnen und Amtsträger zum gemeinsamen Behördenanlass in der Waldhütte Arni eingeladen. Die offizielle Würdigung, Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder erfolgt an der Winter-Gemeindeversammlung vom 13. November 2025.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gestützt auf § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der zugehörigen Verordnung von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag einzureichen. In diesem Jahr wird die Frist zur Abgabe der Vorschläge bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros auf Grund des gesetzlichen Feiertags Mariä Himmelfahrt vom 15. August 2025 im Bezirk Bremgarten zu Gunsten der potenziellen Kandidierenden bis zum Montag, 18. August 2025, 12 Uhr, verlängert. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können sich gerne bei der Gemeindekanzlei melden, um mehr über die Aufgaben der jeweiligen Behörden und Kommissionen zu erfahren.
Das jeweils erforderliche offizielle Formular für den ersten Wahlgang kann ab sofort am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Werden bei den Kommissionswahlen (Finanzkommission, Wahlbüro und Regionale Steuerkommission) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Einzig bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Zur Neubestellung der Gemeindeexekutive findet also in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Kommt es zu einer Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis gebracht. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Der Gemeinderat dankt allen Interessierten für das Engagement zu Gunsten der Dorfbevölkerung.
Waldbrandgefahr Kanton Aargau - Stufe 3 von 5 (erhebliche Waldbrandgefahr) per Stand 1. Juli 2025
Die Verantwortlichen der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben am 1. Juli 2025 eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 (erhebliche Waldbrandgefahr). Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation. Die Hitzewelle der vergangenen Tage hat die Waldbrandgefahr deutlich erhöht. Der Wettertrend der nächsten Tage ist nicht eindeutig abschätzbar. Möglicherweise wird sich die Waldbrandgefahr weiter erhöhen, was weitere Massnahmen (Feuerverbot) erfordern würde.
Die Verantwortlichen der Abteilung Wald und der AGV rufen die Bevölkerung deshalb zu grosser Vorsicht beim Feuern im Freien auf. Aufgrund der nun festgesetzten Gefahrenstufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» ist die Bevölkerung aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen;
- Im Wald nur in befestigten Feuerstellen feuern;
- Bei offenem, Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind sollte auf das Feuern verzichtet werden;
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen;
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der AGV werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.
Das nachstehend abrufbare Merkblatt bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit bzw. bei Gefahrenstufe 3:
Merkblatt Kanton AG - Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 3/5 (Stand: 01.07.2025)
Vereinigte Wasserversorgung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg – Ersatz Transportleitung Gruppenwasserversorgung Amt
Zur Sicherstellung der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung bezieht die Vereinigte Wasserversorgung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg (VWV O-A-I) Wasser von der Gruppenwasserversorgung Amt (GWV Amt). Die VWV O-A-I ersetzt einen knapp 1,7 Kilometer langen Abschnitt der «Züri-Leitung» mit Baujahr 1975 zwischen der Heligenmattstrasse in Aesch und dem Reservoir Arni. Die Etappe 1 wurde im 3. Quartal 2024 bereits realisiert. Nun sind die Etappen 2 und 3 in der Schlussphase. In der Zeit vom 7. bis 11. Juli wird die alte Leitung ausser Betrieb genommen. Die neue Leitung wird gespült, bakteriologisch getestet und in Betrieb gesetzt. Die Versorgungssicherheit ist jederzeit gewährleistet. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden können einen Beitrag leisten, indem sie in der kommenden Woche nicht übermässig Wasser verbrauchen (beispielsweise Verzicht auf Poolfüllungen, Rasenbewässerungen, Autowäsche usw.). Die Umrüstung kann zu mehr Kalkanteil im Wasser führen, was jedoch unbedenklich ist. Die Einwohnerschaft wird über den ganzen Zeitraum mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt. Zusammen mit den beteiligten Unternehmen ist die Vereinigte Wasserversorgung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg bestrebt, die Bauarbeiten speditiv auszuführen und die Immissionen so gering wie möglich zu halten. Für die Nachsicht und Geduld danken die Verantwortlichen. Bei allfälligen Fragen ist Heinz Schmidmeister, Präsident der Vereinigten Wasserversorgung Oberlunkhofen-Arni-Islisberg, unter vwv.oai@bluewin.ch oder 056 640 10 64 zu kontaktieren.
Regionales Steueramtes Oberwil-Lieli – Sommeröffnungszeiten
Das Regionale Steueramt ändert während der Schulsommerferien ab Montag, 7. Juli bis und mit Freitag, 8. August, die Schalteröffnungszeiten. Während der genannten Zeit ist das Regionale Steueramt wie folgt geöffnet: Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr, Dienstag bis Freitag jeweils 8 bis 12 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können telefonisch oder per E-Mail Termine vereinbart werden. Das Regionale Steueramt dankt für das Verständnis und wünscht schöne Sommerferien. Die Schalter der Gemeindeverwaltung Arni sind auch während der Schulferien wie üblich besetzt.
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2026 – Anmeldung bis spätestens 31. Dezember
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Seit 2017 wird das Prämienverbilligungsverfahren online abgewickelt. Bis Ende September erfolgt wiederum der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2025 können Personen, welche keinen individuellen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Website der SVA Aargau bestellen. Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2026 muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.