Baugesuch Keller
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Bauherrschaft: |
Anton und Elisabeth Keller, Chälmatt 47, 8905 Arni |
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Grundeigentümer: |
Anton und Elisabeth Keller, Chälmatt 47, 8905 Arni |
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Projektverfasser: |
Anton Keller, Chälmatt 47, 8905 Arni |
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Bauvorhaben: |
Vergrösserung Dachflächenfenster auf der Südseite |
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Standort: |
Parzelle Nr. 922, Gebäude Nr. 504, Chälmatt 47 |
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Zone: |
Einfamilienhauszone EF |
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Planauflage: |
Ab dem 11. April 2025 bis 10. Mai 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung |
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Einwendung: |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |