Amtliche Mitteilungen KW 12
Personelle Veränderungen auf der Verwaltung; Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 - Wahlprozedere; Häckseltour; Musikverein Lunkhofen - Märlikonzert
Personelle Veränderungen auf der Verwaltung
Wie bereits öffentlich kommuniziert, verlässt Diellza Kokollari die Gemeindeverwaltung per Ende März, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Kokollari absolvierte von 2019 bis 2022 bereits die Ausbildung zur Kauffrau EFZ mit Berufsmaturität bei der Verwaltung. Seither war sie als Leiterin Einwohnerdienste mit diversen Funktionen im Finanz- und Kanzleibereich mit einem Vollpensum für die Gemeinde tätig. Gemeinderat und Verwaltung danken Diellza Kokollari herzlich für ihre erbrachten Leistungen während der letzten knapp fünfeinhalb Jahre und wünschen ihr auf dem privaten wie beruflichen Lebensweg alles Gute.
In der Folge wurde die Stelle zur Neubesetzung ausgeschrieben. Eine Vielzahl an Bewerbungen ist eingegangen. Gemeinderat und Verwaltung freuen sich, dass künftig mit der Anstellung von zwei kompetenten Damen mit je einem Teilpensum die Verwaltung wieder vollzählig ist. Per 1. Mai wird Sandra Kasper mit einem 40 %-Pensum als stellvertretende Leiterin Finanzen starten. Im August wird Daniela Pfister die 60 %-Stelle als Leiterin Einwohnerdienste mit diversen Funktionen im Kanzleibereich – unter anderem auch die Betreuung der Asylsuchenden – aufnehmen. Sowohl Kasper wie Pfister bringen umfangreiche Erfahrungen aus aargauischen Verwaltungen genau für die entsprechenden Aufgabenbereiche mit und verfügen beide über die notwendigen Weiterbildungen. In der Zwischenzeit, das heisst bis zum Stellenantritt von Daniela Pfister, unterstützt Marlène Möri, welche ebenfalls über das fachliche Know-how verfügt, interimistisch die Verwaltung mit einem Teilpensum. Der Rat wie auch die Verwaltungsleitung sind überzeugt, mit den erwähnten Damen bestens ausgewiesene Fachkräfte für die verschiedensten Aufgabengebiete gefunden zu haben, um die Gemeinde auch weiterhin kompetent und zukunftsgerichtet weiterzubringen.
Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 – Wahlprozedere
Die gegenwärtige Amtsperiode läuft per 31. Dezember 2025 aus. Folglich finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Erneuerungswahlen für die kommunalen Behörden und Kommissionen statt. Unter Berücksichtigung des durch den Regierungsrat definierten Wahlterminrahmens und der vom Bund vorgegebenen Blanko-Abstimmungstermine hat der Gemeinderat den Zeitpunkt des ersten Wahlgangs auf Sonntag, 28. September 2025, zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 30. November 2025, erfolgen. Gemäss § 21 des Gemeindegesetzes bzw. der übergeordneten kantonalen Gesetzgebung sowie Ziffern 1 und 2 der kommunalen Gemeindeordnung (GO) sind in Arni folgende Amtsträger durch das Volk neu zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
- 3 Mitglieder der Finanzkommission für die Einwohnergemeinde
- 2 Stimmenzähler und 2 Ersatzstimmenzähler bzw. Mitglieder des Wahlbüros
- 3 Mitglieder und 1 Ersatz-Mitglied der Regionalen Steuerkommission
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gestützt auf § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der zugehörigen Verordnung von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag einzureichen. In diesem Jahr wird die Frist zur Abgabe der Vorschläge bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros auf Grund des gesetzlichen Feiertags Mariä Himmelfahrt vom 15. August 2025 im Bezirk Bremgarten zu Gunsten der potenziellen Kandidierenden bis zum Montag, 18. August 2025, 12 Uhr, verlängert. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das jeweils erforderliche Formular kann ab der amtlichen Publikation des Anmeldeverfahrens bei der Gemeindekanzlei am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Werden bei den Kommissionswahlen (Finanzkommission, Wahlbüro und Regionale Steuerkommission) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Einzig bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen. Zur Neubestellung der Gemeindeexekutive findet also in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Kommt es zu einer Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis gebracht. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Die amtierenden Mitglieder von Behörden und Kommissionen wurden diese Woche mit persönlichem Schreiben gebeten, der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros mitzuteilen, ob sie sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen.
Bislang bekannt sind die Verzichte auf eine Wiederwahl respektive Rücktritte per 31. Dezember 2025 der folgenden Amtsträgerinnen und Amtsträger:
- Vizeammann Kurt Süess
(im Amt als GR seit 05.06.2005, als VA seit 01.01.2010) - Ersatzmitglied Wahlbüro Fabienne Birchmeier
(im Amt seit 22.10.2023)
Die Gemeindebehörde wird Anfang April in den Gemeindemitteilungen und Medien sowie anlässlich der Sommer-Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 über alle Demissionen orientieren. Am 7. November 2025 sind die bisherigen und künftigen Amtsträgerinnen und Amtsträger zum gemeinsamen Behördenanlass in der Waldhütte Arni eingeladen. Die offizielle Würdigung, Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder erfolgt an der Winter-Gemeindeversammlung vom 13. November 2025.
Bei Fragen zu den Gesamterneuerungswahlen oder zu einzelnen Funktionen stehen die Mitglieder des Gemeinderats und die Verwaltungsleitung gerne zur Verfügung.
Häckseltour
Die nächste Häckseltour findet am kommenden Montag, 24. März, statt. Es ist darauf zu achten, dass nur Astmaterial mit einem Durchmesser von 1 bis 15 cm bereitgestellt wird. Sträucherschnitt, Grünmaterial usw. stellen Grüngut dar und sind der Grüngutabfuhr mitzugeben. Im Weiteren ist die Rückseite des allen Haushaltungen zugestellten Entsorgungsplans 2025 zu beachten. Personen, welche das Häckselgut gerne für den eigenen Garten behalten wollen, sind gebeten, dies bis Freitag, 21. März, der Gemeindekanzlei telefonisch unter 056 649 90 10 oder gemeindekanzlei@arni-ag.ch mitzuteilen.
Musikverein Lunkhofen – Märlikonzert
Am Sonntag, 30. März, 11 Uhr, lädt der Musikverein Lunkhofen musikinteressierte Familien herzlich zum Familienkonzert in die Mehrzweckhalle in Oberlunkhofen ein. Der Musikverein nimmt die Besuchenden mit auf die Reise mit den «Bremer Stadtmusikanten» – ein musikalisches Märchen für Jung und Alt. Das Märchen wird von Daniela Mettler aus Waltenschwil erzählt; der Musikverein Lunkhofen spielt – unter der Leitung von Urban Bauknecht – die passende Musik dazu. Nach dem rund 50 Minuten dauernden Konzert gibt es eine kleine Festwirtschaft. Der Eintritt ist kostenlos.