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Baugesuche Spross Ga-La-Bau AG und Heimvorteil AG

Bauherrschaft:

Spross Ga-La-Bau AG, Postfach, 8036 Zürich

Grundeigentümer:

Spross Ga-La-Bau AG, Postfach, 8036 Zürich

Projektverfasser:

Walker Architekten AG, Neumarkt 1, 5201 Brugg

Bauvorhaben:

Revitalisierung des bestehenden Mehrfamilienhauses (Komplettumbau/-sanierung)

Standort:

Parzelle Nr. 3, Gebäude Nr. 210, Kelleramtstrasse 13

Zone:

Dorfzone D

Bauherrschaft:

Heimvorteil AG, Marco Bucher, Moos 5, 6243 Egolzwil

Grundeigentümer:

Heimvorteil AG, Marco Bucher, Moos 5, 6243 Egolzwil

Projektverfasser:

kunzwärk ag, Reto Kunz, Hintere Hauptgasse 6, 4800 Zofingen

Bauvorhaben:

Projektänderung zum früheren Baugesuch «Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau von zwei Einfamilienhäusern»
Geänderte Elemente: Vergrösserung Untergeschoss, Änderung Eingangsbereich im Erdgeschoss, Grundrissveränderungen, Ergänzung Überdachung sowie Neubau Geräte- und Veloräume

Standort:

Parzelle Nr. 905, Gebäude Nr. 95, Alte Aescherstrasse 6

Zone:

Wohnzone W

Planauflage:

Ab dem 17. Januar  bis 15. Februar 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

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