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Baugesuche Bohnenblust und Biderbost AG

Bauherrschaft:

Sandro Bohnenblust, Adlismatt 4, 8905 Arni

Grundeigentümer:

Sandro Bohnenblust, Adlismatt 4, 8905 Arni

Projektverfasser:

Tanner Odermatt Architekten, Zürichstrasse 120, 8910 Affoltern am Albis

Bauvorhaben:

Umbau des bestehenden Einfamilienhauses, Anbau einer Garage vor dem Hauszugang neben der bestehenden Garage und Neubau eines Naturpools beim Sitzplatz

Standort:

Parzelle Nr. 223, Gebäude Nr. 238, Adlismatt 4

Zone:

Einfamilienhauszone EF

Bauherrschaft:

Biderbost AG, Chileweg 2, 8917 Oberlunkhofen

Grundeigentümer:

Raphael Biderbost, Chileweg 2, 8917 Oberlunkhofen

Projektverfasser:

Cécile Treier AG, Höhenweg 51, 8965 Berikon

Bauvorhaben:

Neubau eines Gewerbegebäudes

Standort:

Parzelle Nr. 1020, Gebäude Nr. 597, Moosmatt 1

Zone:

Gewerbezone G

Planauflage:

Ab dem 13. Dezember 2024 bis 11. Januar 2025, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

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