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Einwendung zur Teilrevision Energie des Richtplans des Kantons Zürich

Aktuell läuft bis zum 31. Oktober 2024 die öffentliche Auflage der Teilrevision Energie des Richtplans des Kantons Zürich. Diese enthält Anpassungen im Kapitel 5 «Ver- und Entsorgung» und definiert Eignungsgebiete für die Windenergienutzung (Windräder). Die Gemeinde Arni ist von den festzusetzenden Standorten Nr. 38 «Himelsbüel» in Hedingen und Nr. 39 «Chüewald» in Aesch direkt betroffen. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, eine Einwendung gegen die geplanten Windräder-Standorte an der Grenze zu unserem Gemeindegebiet einzureichen.

Die eingereichte Einwendung inkl. Anhang ist nachfolgend ersichtlich:

Als Grundlage wurde die Einwendungsvorlage des Vereins Gegen-Wind Knonaueramt verwendet. Der Gemeinderat dankt dem Verein für die sehr gute Vorlage.

Bis zum 31. Oktober 2024 können alle Personen mit einem berechtigten Interesse ihre fachlich begründeten Einwendungen an das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich einreichen.

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