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Amtliche Mitteilungen KW 38

Informationen aus dem Gemeinderat, Gemeinderatssitzung vom 9. September 2024. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Montag, 9. September 2024, wurden unter anderem folgende Themen behandelt:

  1. Budget 2025 Einwohnergemeinde
    Das Budget 2025 der Einwohnergemeinde wurde mit der Finanzkommission besprochen und zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2024 verabschiedet.
  2. Budget 2025 Ortsbürgergemeinde
    Das Budget 2025 der Ortsbürgergemeinde wurde zuhanden der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024 verabschiedet.
  3. Benützungsgesuch Mehrzweckhalle Feuerwehr Arni-Islisberg
    Der Feuerwehr Arni-Islisberg wurde die Benützungsbewilligung der Mehrzweckhalle für die Hauptübung am 19. September 2025 erteilt.
  4. Bewilligung privates Fest ausserhalb der Ruhezeiten
    Der Gemeinderat hat folgenden Personen, gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde, die Bewilligung für ein privates Fest ausserhalb der Ruhezeiten (nach 22:00 Uhr) bis 01:00 Uhr erteilt:
    -   Urs und Claudia Lüscher für Samstag, 5. Oktober 2024, im Selmahof
  5. Benützungsreglement Waldhütte
    Beim Reglement über die Benützung der Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Arni sind Anpassungen und Ergänzungen notwendig geworden. Ab dem Rechnungsjahr 2025 kann die Bestellung der Schlussreinigung direkt bei der Reservation für zusätzlich Fr. 120.- erfolgen.
  6. Baubewilligungen
    Folgende Baubewilligungen wurden unter Bedingungen und Auflagen erteilt:
    a) Karin und Roland Basler, Oberfeldring 20, 8905 Arni; Installation einer Luft / Wasser-Wärmepumpe im Untergeschoss, Parzelle Nr. 168, Gebäude Nr. 349, Oberfeldring 20
    b) Elektro Biderbost AG, Zürcherstrasse 4, 8917 Oberlunkhofen; Erstellen einer Photovoltaikanlage auf der nördlichen und südlichen Dachfläche des Wohnhauses, Parzelle Nr. 1091, Gebäude Nr. 675, Gjuchstrasse 35
    c)  Nese und Erol Abaci, Stockacker 16, 8905 Arni; Erstellen einer Sitzplatzüberdachung aus Glas, Parzelle Nr. 977, Gebäude Nr. 194, Stockacker 16

Zerstörung von Wahlplakaten. In den letzten Tagen wurden diverse Wahlplakate mutwillig zerstört. Es gehört zum demokratischen Prozess der Meinungsbildung, dass mittels Flyer und Plakaten im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen von allen Seiten um Stimmen geworben wird. Allgemein ist das Anbringen von Wahl- oder Abstimmungsplakaten an den Strassenkandelabern vorgängig zu den Wahl- und Abstimmungsterminen gestattet. Der Gemeinderat bittet um faire Wahl- und Abstimmungsprozesse, in welchem die Meinungen aller Bürger/-innen akzeptiert und toleriert werden. Hinweise zur Täterschaft, welche die Wahlplakate beschädigt oder unerlaubt entfernt haben, nimmt die Gemeindeverwaltung gerne entgegen. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Aufruf an die Hundehalterinnen und Hundehalter, Versäuberung von Hunden. Der Gemeindeverwaltung wird wieder vermehrt gemeldet, dass Hundehalterinnen und Hundehalter beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen oder mittels Kotbeutel aufnehmen aber die Beutel anschliessend irgendwo deponieren. Der Gemeinderat ruft die Hundehalterinnen und Hundehalter dazu auf, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Robidog-Anlagen zu benützen. Der Gemeinderat dankt allen pflichtbewussten Hundehalterinnen und Hundehaltern, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und sachgerecht entsorgen.

Leinenpflicht sowie Betretungsverbot von Wiesen und Äckern mit Hunden während der Vegetationszeit. Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf „Querfeldeintouren“ zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden müssen.
Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Arni ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, im Wald und am Waldrand, auf dem gesamten Schulareal inkl. Sportanlagen und Kinderspielplätzen, auf dem Kirchen- und Friedhofsareal sowie in Naturschutzzonen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Die Vorschriften in übergeordneten Erlassen, insbesondere in der Jagdund Naturschutzgesetzgebung, bleiben vorbehalten.

Ablösung Ticketverkauf beim Fahrpersonal in Regionalbussen. Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV informierte den Gemeinderat über die anstehenden Änderungen zum Ticketverkauf. Per Dezember 2024 wird der Ticketverkauf beim Fahrpersonal in den Regionalbussen vollständig eingestellt. Aus betrieblichen Gründen erfolgt die Aufhebung gestaffelt. Auf mehreren Linien ist seit Juni 2024 der Verkauf beim Fahrpersonal bereits aufgehoben worden. Die Fahrgäste auf diesen Linien wurden im Vorfeld direkt im Fahrzeug darüber informiert und auf Alternativen hingewiesen. Dies wird auch bei sämtlichen kommenden Linien der Fall sein, die umgestellt werden.
Als Hintergrund zur Ablösung des Ticketverkaufs beim Fahrpersonal wird angegeben, dass in erster Linie die Verkaufsgeräte an das Ende ihrer Lebensdauer gelangt sind. Der Ersatz ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar. Mittlerweile werden über 75% aller Tickets elektronisch gekauft. Als Alternative hat der ZVV ab März 2024 den telefonischen Ticketverkauf eingeführt. Dieser ermöglicht es Fahrgästen, die Tickets per Telefon zu kaufen und direkt auf den SwissPass zu laden. Die Bezahlung erfolgt mit einer Monatsrechnung. Der hierfür notwendige SwissPass kann bei jeder bedienten Verkaufsstelle erstmalig kostenlos bezogen werden. Ausserdem behält der ZVV auch weiterhin die Mehrfahrtenkarte im Sortiment, die im Bus abgestempelt werden kann.

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