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Baugesuche Stiftung Biberbau, Einwohnergemeinde Arni und Alois Fischer

Bauherrschaft:

Stiftung Biberbau, c/o Daniel Walter, Hedingerstrasse 28a, 8905 Arni

Grundeigentümer:

Stiftung Biberbau, c/o Daniel Walter, Hedingerstrasse 28a, 8905 Arni (selbständiges Baurecht)

Projektverfasser:

Werkstatt GmbH Architektur und Energie, Affolternstrasse 7, 8908 Hedingen

Bauvorhaben:

Neubau einer Trainingshalle

Standort:

Parzelle Nr. 1106, Moomatt 10

Zone:

Gewerbezone G

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni

Grundeigentümer:

Einwohnergemeinde Arni, Staldenstrasse 10, 8905 Arni

Projektverfasser:

suisseplan Ingenieure AG, Bahnhofstrasse 2, 5610 Wohlen

Bauvorhaben:

Erweiterung des Feuerwehrlokals durch den Anbau einer Doppelgarage sowie die Abtrennung der vierten Fahrbahn für einen Atemschutz-Retablierraum

Standort:

Parzelle Nr. 336, Gebäude Nr. 356, Staldenstrasse 10

Zone:

Zone für öffentliche Bauten und Anlage OE

Bauherrschaft:

Alois Fischer, Breite 3, 8905 Arni

Grundeigentümer:

Stockwerkeigentümergemeinschaft Breite 1 und 3, 8905 Arni

Projektverfasser:

Alois Fischer, Breite 3, 8905 Arni

Bauvorhaben:

Nachträgliches Baugesuch für die Vergrösserung des bestehenden Dachfensters in der Küche/Wohnbereich

Standort:

Parzelle Nr. 942, Gebäude Nr. 513, Breite 3

Zone:

Wohnzone W und Grünzone GR

Planauflage:

Ab dem 26. Mai 2023 bis 24. Juni 2023, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung

Einwendung:

Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Arni schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung eantragt, und es ist darzulegen, aus welchem Grund der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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